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Einleitung

Das Fremdenverkehrsamt der Stadt Tarragona (Patronat Municipal de Turisme de Tarragona) verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website tarragonaturisme.cat, mit Ausnahme eingebetteter Inhalte anderer Domains.

Status der Einhaltung

Diese Website ist teilweise konform mit dem Königlichen Dekret 1112/2018, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Nicht zugängliche Inhalt

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

1. Nichtkonformität mit dem Königlichen Dekret 1112/2018.

  1. Es ist möglich, dass ein Videoplayer nicht über einen Betriebsmodus verfügt, der die Anzeige vorhandener Untertitel ermöglicht [Anforderung Nummer 7.1.1 der UNE-EN 301549:2022 Wiedergabe von Untertiteln].
  2. Der Benutzer kann die Untertitelmerkmale möglicherweise nicht an seine individuellen Anforderungen anpassen. [Anforderung Nummer 7.1.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 Untertitelmerkmale].
  3. Einige Seiten enthalten einen Videoplayer, der nicht über einen Modus zur Auswahl und Wiedergabe verfügbarer Audiodeskriptionen verfügt [Anforderung Nummer 7.2.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Wiedergabe von Audiodeskriptionen].
  4. Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nummer 9.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Nichttextlicher Inhalt].
  5. Für einige voraufgezeichnete Videos und Audios gibt es keine textlichen Alternativen [Anforderung 9.1.2.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Nur Audio oder Nur Video]
  6. Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel (Anforderung Nummer 9.1.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Untertitel (aufgezeichnet)).
  7. Einige aufgezeichnete Videos auf der Website enthalten keine Audiobeschreibung oder alternative Mittel (Anforderungen Nummer 9.1.2.3 und 9.1.2.5 der Norm UNE-EN 301549:2022 Audiobeschreibung oder alternative Mittel (aufgezeichnet)).
  8. Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht durch Software bestimmt oder haben keine Alternative in Form von Text [Anforderung 9.1.3.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Über Informationen und Beziehungen].
  9. Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 [Anforderung 9.1.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 Mindestkontrast].
  10. Auf einer Seite haben einige Elemente nicht den entsprechenden Tastaturfokus [Anforderung Nummer 9.2.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Tastatur].
  11. Es sind Komponenten vorhanden, die bei Erhalt des Fokus verhindern, dass dieser nur mit der Tabulatortaste oder den Pfeiltasten auf einen anderen Fokus umgeschaltet werden kann [Anforderung Nummer 9.2.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Keine Tastaturfallen].
  12. Gelegentlich verfügen einige Informationen bei automatischen Bewegungen nicht über Bedienelemente zum Anhalten, Steuern oder Ausblenden der Informationen [Anforderung 9.2.2.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Pause, Stopp, Ausblenden].
  13. Es gibt Inhalte oder Phrasen auf der Seite, deren Sprache nicht durch das Programm bestimmt werden kann [Anforderung 9.3.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Sprache der Teile].
  14. Auf einigen Seiten folgen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Zugänglichkeitsrichtlinien empfohlenen Struktur [Anforderung Nummer 9.4.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Name, Funktion, Wert].
  15. Einige Bilder sind nicht beschriftet oder haben eine allgemeine Textalternative [Anforderung Nummer 10.1.1.1 der Norm UNE-EN 301549:2022 Nichttextlicher Inhalt].
  16. Bei einigen Dokumenten ist der Seitentitel nicht angegeben [Anforderung Nummer 10.2.4.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Seitentitel].
  17. In einigen Dokumenten hat die sequenzielle Navigation über die Tastatur möglicherweise keine einheitliche Reihenfolge [Anforderung Nummer 10.2.4.3 der Norm UNE-EN 301549:2022 Reihenfolge des Fokus].
  18. Die Dokumentation des Produkts ist möglicherweise nicht vollständig in zugänglichen Formaten verfügbar [Anforderung Nummer 12.1.2 der Norm UNE-EN 301549:2022 Zugängliche Dokumentation].
  19. Die von den Unterstützungsdiensten zur Verfügung gestellte Dokumentation kann nicht in einem zugänglichen Format vorliegen [Anforderung Nummer 12.2.4 der Norm UNE-EN 301549:2022 Zugängliche Dokumentation].
     

2. Unverhältnismäßige Belastung

  1. Das ist nicht der Fall

3. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften.

  1. Es kann sein, dass Büroautomatisierungsdateien in PDF- und anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
  2. Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht vom Patronat Municipal de Turisme de Tarragona entwickelt wurden oder nicht unter seiner Kontrolle stehen, wie z.B. Dateien zur Büroautomatisierung.
  3. Es kann Dateien geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Ausarbeitung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 15/07/2024 erstellt.

Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine von inSuit am 15/07/2024 durchgeführte Selbsteinschätzung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24/07/2024 überarbeitet.

Kommentare und Kontaktinformationen 

Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit

Sie können Mitteilungen über Anforderungen an die Zugänglichkeit (Artikel 10.2.a RD 1112/2018) ausarbeiten, wie z. B:

  • Informieren über eine mögliche Nichteinhaltung seitens der Website.
  • Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt.
  • Sonstige Anfragen oder Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Zugänglichkeit der Website zu übermitteln.

Sie können dies tun, indem Sie eine E-Mail an accessibilitat@tarragona.cat senden oder die Telefonnummer +34 977 296 247 wählen.

Ersuchen um zugängliche Informationen und Einreichen von Beschwerden

Sie können sich über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018 beschweren oder zugängliche Informationen über Inhalte anfordern, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich dieses Königlichen Erlasses ausgenommen sind, oder über Inhalte, die von der Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Der Antrag auf Zugang zu Informationen muss die Tatsachen, die Gründe und den Antrag klar darlegen, um nachzuweisen, dass es sich um einen angemessenen und legitimen Antrag handelt.

Zugang zu Anträgen von Informationen und Beschwerden.

Mitteilungen, Beschwerden und Anträge auf Zugang zu Informationen werden vom Referat für Zugänglichkeit der Stadtverwaltung Tarragona entgegengenommen und bearbeitet.

Beschwerdeverfahren

Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde gestellt wurde, tritt eine der folgenden Situationen ein

der Antrag oder die Beschwerde wurde abgelehnt,

  • Sie sind mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden,
  • die Antwort entspricht nicht den Anforderungen von Artikel 12.5,
  • die Frist von zwanzig Arbeitstagen ist verstrichen, ohne dass Sie eine Antwort erhalten haben,

Sie können eine Beschwerde über einen Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde einreichen.

Die Beschwerden werden von der Dienststelle für Zugänglichkeit der Stadtverwaltung Tarragona entgegengenommen und bearbeitet.

Fakultativer Inhalt

Ziel des Patronat Municipal de Turisme de Tarragona ist es, den Bürgern alle Informationen dieses Portals zur Verfügung zu stellen, um Ausgrenzung zu vermeiden, die Zugänglichkeit zu fördern und einen allgemeinen Zugang zu Informationen zu erreichen. Es wird angestrebt, dass die Bürger die Seiten des Portals ohne Zugangsschwierigkeiten durchblättern können.

Dieses Webportal wurde nach der Norm UNE-EN 301549:2019 - AA WCAG 2.1 entwickelt.

Die letzte Überprüfung der Zugänglichkeit wurde am 24/07/2024 durchgeführt.

Unsere Arbeit und unsere Bemühungen sind darauf ausgerichtet, die Zugänglichkeit dieses Portals kontinuierlich zu verbessern. Wir laden Sie daher ein, uns mit Ihren Kommentaren und Vorschlägen zu unterstützen.